Podcast Folge #030: Die wichtigen Steuerarten in der Selbständigkeit

Die Idee zu dieser Folge kam mir in einem einer letzten Steuer Onlinekurse.

Die meisten von uns wissen nicht wie sich das Steuergesetz bzw. die unterschiedlichen Steuerarten zusammensetzen und deshalb ist diese Podcastfolge entstanden um etwas Licht in die Thematik und einen Überblick über die verschiedenden Steuerarten zu geben.

Die Steuerarten die in der Selbständigkeit wichtig sind

Immer wieder werde ich in den Kursen zum Thema Buchführung und Steuern gefragt, warum die Einnahmenüberschussrechnung wichtig ist und gemacht werden muss und weshalb zusätzlich noch eine Umsatzsteuerklärung gemacht werden muss und was die beiden mit der Einkommenssteuererklärung zu tun haben.

Du merkst schon, es ist ein ziemliches wirrwarr im Steuerrecht und es gibt sehr viele unterschiedliche Steuerarten und Steuerformulare die ein Steuerpflichtiger auszufüllen hat.

Um einen besseren Überblick zu haben kommt hier eine kleine Erklärung:

Jede natürliche Person ist nach dem Einkommenssteuergesetzt steuerpflichtig in Deutschland. Das bedeutet alle Menschen aus Fleisch und Blut sind steuerpflichtig und muss grundsätzlich nach jedem Kalenderjahr eine Einkommenssteuererklärung ausfüllen. Ausnahmen bestätigen die Regel, da es ein paar Steuerpflichtige gibt, die davon befreit sind.

Die Einkommenssteuer ist daher eine Gemeinschaftssteuer und nebenbei die wichtigste Einnahmequelle des Staates.

Weitere Steuerarten, die es gibt sind z.B. die Umsatzsteuer. Umsatzsteuer ist gleich Mehrwertsteuer, es sind einfach zwei unterschiedliche Begriffe für dieselbe Steuerart. Beim Endverbraucher sagt man Mehrwertsteuer, im geschäftlichen Bereich ist es die Umsatzsteuer.

Die Vorsteuer ist die Steuer, die wir Selbständigen zahlen über den Wareneingang, die Umsatzsteuer ist die Steuer, die wir unseren Kunden ausweisen. Diese zwei Steuerarten melden wir regelmäßig dem Finanzamt über die Vorsteueranmeldung. Die Umsatzvorsteueranmeldung hat in der Selbständigkeit immer grundsätzlich monatlich bis zum 10. Des Folgemonats zu erfolgen, oder wird quartalsweise erstellt, je nach Umsatzsteuerhöhe. Kleinunternehmer mit einer Umsatzsteuerhöhe von weniger als 1000€ können diese Meldung zum Jahresende einmalig abgeben.

Nach dem Jahresende erfolgt dann über die Umsatzsteuererklärung die Meldung der Belege, die nicht in die monatliche oder quartalsweise Meldung eingeflossen sind. Und mit der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) werden bis zum 31.07. des Folgejahres die betrieblichen Einnahmen und betrieblichen Ausgaben gegenübergestellt.

Weiterhin fallen mit der Einkommensteuererklärung auch gegebenenfalls Kirchensteuer an, je nach Bundesland können das 8 oder 9% sein. Juristische Personen, wie AG, GmbH, Genossenschaften etc. zahlen dann noch die Körperschaftssteuer.

Wer Gewerbetreibend ist, zahlt Gewerbesteuer beim zuständigen Gewerbeamt. Dieses kannst du hier finden https://www.gewerbeanmeldung.de/gewerbeamt . Zu zahlen ist diese quartalsweise.

Lohnsteuer zahlen Angestellte über ihre Anstellung.

Mehr zum Thema Steuern erfährst du in meinen Steuerkursen und im Business Mentoring. Wenn du dich in der Fotografie beruflich aufstellen möchtest ist ein Business Mentoring die schnellste und individuellste Mögichkeit um in die Selbständigkeit einzusteigen. Schreibe mir gerne für mehr Informationen und eine persönliche erste telefonische Beratung.

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